Treuhänderische Stiftung

Wenn Sie überlegen, mit Ihrem Vermögen eine eigene Stiftung zu errichten, können wir Ihnen die Möglichkeit der Gründung einer Treuhän­de­rischen Stiftung unter dem Dach der Franz-Xaver-Stiftung anbieten. Die Verwaltung und Rechtsträgerschaft Ihrer Stiftung liegt dann bei der Franz-Xaver-Stiftung. Durch die Rechtsform der treuhände­rischen Stiftung entfallen für Sie aufwändige Genehmigungsverfahren und Verwaltungs­auf­gaben. Sie legen für Ihre Stiftung Stiftungszweck und Namen selbst fest. Zum Beispiel entscheiden sich oft Erben, im Andenken an den Verstorbenen eine Stiftung zu gründen, die dessen Namen trägt und als Stiftungszweck ein besonderes Anliegen des Verstorbenen weiterverfolgt.

Die Gründung einer treuhän­de­rischen Stiftung unter dem Dach der Franz-Xaver-Stiftung ist allerdings nur dann möglich und sinnvoll, wenn der Stiftungszweck in das Aufgabenspektrum von jesuitenweltweit fällt und Sie als Grundkapital für Ihre Stiftung mindestens 100.000 Euro einsetzen wollen. Die Errichtung einer treuhände­rischen Stiftung bedarf eines Treuhandver­trages zwischen Ihnen und der Franz-Xaver- Stiftung. Sollten Sie diese Form des stifterischen Engagements erwägen, vereinbaren Sie mit uns am besten ein persönliches Gespräch.