Stiften durch Testament

Alle bisher aufgeführten Formen des Stiftens – allgemeine Zustiftung, Zustiftung mit Zweckbindung und Gründung einer treuhänderischen Stiftung – können Sie auch testamentarisch verfügen. Wenn Sie Ihr Vermögen als Absicherung für mögliche Risiken im Alter beisammen halten wollen, sich aber trotzdem gerne für die Franz-Xaver-Stiftung einsetzen wollen, ist ein testamentarisches Vermächtnis sinnvoll.

Die Zustiftung oder Errichtung einer treuhänderischen Stiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testamentes, eines notariellen Testamentes oder in einem Erbvertrag. Es ist ebenfalls möglich, eine zu Lebzeiten gegebene Zustiftung durch eine testamentarische Verfügung aufzustocken. Sie können ein Vermächtnis an die Franz-Xaver-Stiftung auch mit Auflagen versehen, zum Beispiel, wenn Sie möchten, dass jedes Jahr an Ihrem Todestag eine Messe für Sie und alle verstorbenen sowie lebenden Angehörigen Ihrer Familie gelesen wird. Holen Sie sich im Vorfeld einer Testamentsabfassung fachlichen Rat ein, damit Ihr Testament juristisch einwandfrei verfasst ist und auch wirklich Ihren Willen ausdrückt.