Wie sehen die steuerlichen Aspekte aus?

Das deutsche Recht zur steuerlichen Geltendmachung von Spenden und Zustiftung sieht folgende Aspekte vor:  

  • Spenden an jesuitenweltweit sind jährlich in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich abzugsfähig.  
  • Zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug können Sie Zuwendungen in Form von Zustiftungen in Höhe von 1 Million Euro innerhalb von 10 Jahren geltend machen, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaften sind es sogar 2 Millionen Euro innerhalb von 10 Jahren.   
  • Wann man welchen Betrag abzieht, ist individuell steuerbar:In Jahren mit höherem Einkommen kann ein größerer Betrag zum Abzug gebracht werden, um das zu versteuernde Einkommen spürbar zu senken und von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren. 
  • Wenn Unternehmen an jesuitenweltweit spenden oder die Franz-Xaver- Stiftung mit einer Zustiftung bedenken, können sie vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. 
  • Wenn Sie planen, eine größere Summe der Franz-Xaver-Stiftung zu übereignen,sollten Sie vorher mit Ihrem Steuerberater sprechen, um die für Sie individuell optimalen steuerlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen. 
  • Wenn Sie eine Ihnen vermachte Erbschaft an die Franz-Xaver-Stiftung übertragen, fällt für Sie keine Erbschaftssteuer an und bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird an Sie zurückerstattet. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die Erbschaft innerhalb von 24 Monaten stiften. 
  • Wenn Sie die Franz-Xaver-Stiftung in Ihrem Testament bedenken, wird für uns ebenfalls keine Erbschaftssteuer fällig. jesuitenweltweit und die Franz-Xaver-Stiftung sind grundsätzlich von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das der Franz-Xaver-Stiftung übertragene Vermögen kommt nach Ihrem Tod also in vollem Umfang dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.